Allgemeine Geschäftsbedingungen Amadeus Travel Agency S.A.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Zielgebietsagentur Amadeus Travel Agency (ATA) bilden die verbindliche Vertragsbasis zur kompetenten und vertrauensvollen Durchführung der geplanten Reise. Der Kunde erhält sie zusammen mit dem Angebot oder kann sie der aktuellen Website entnehmen.

 

1. Anmeldung und Reisevertrags-Abschluss

Mit der schriftlichen Reiseanmeldung bietet der Kunde ATA den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an und akzeptiert damit die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie die im Angebot erwähnten Preise, Leistungen, Angaben und Bedingungen vollumfänglich.

Die Anmeldung zu einer Reise kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich, z.B. per E-Mail, erfolgen. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigt ATA den Eingang der Anmeldung unverzüglich auf demselben  Weg. Dies stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Angebotes bzw. des Buchungsauftrages dar.

Der Vertrag wird mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch ATA rechtskräftig.

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ATA vor, an das ATA 7 Tage gebunden ist. Auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt der Vertrag zustande, wenn der Reisende ATA innert der Bindungsfrist die Annahme erklärt - schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Zahlung.

 

2. Bezahlung

Die Rechnungen werden in USD (US-Dollar) gestellt.

Für individuelle Buchungen ist der Totalbetrag der Rechnungen 30 Tage vor Reisebeginn fällig (Zahlungseingang auf unserem Konto), bei allen Buchungen weniger als 30 Tage vor Reiseantritt unverzüglich. Für individuelle Buchungen mit Leistungen in der Peak Season (Weihnachtswoche, Neujahrswoche, Osterwoche) ist der Totalbetrag 45 Tage vor Reisebeginn fällig.

Für Buchungen von 10 und mehr Zimmern (Gruppe) ist der Totalbetrag der Rechnung 45 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Reiseantritt unverzüglich.

Besondere Zahlungskonditionen einzelner Leistungsträger erfordern ggf. eine frühere Anzahlung. Diese wird bei der Angebotserstellung bekanntgegeben, gesondert fakturiert und auf die Gesamtrechnung angerechnet.

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug und ist der in Rechnung gestellte Reisepreis bis zum vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, ist ATA nach Mahnung und Fristsetzung von der Leistungspflicht befreit sowie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten (Punkt 4) zu verlangen.

Die Zahlung hat auf eines unserer Bankkonten in Costa Rica zu erfolgen. Bitte beachten: Der Bankweg für SWIFT (BIC) Überweisungen dauert gewöhnlich 5 bis 6 Tage.

Achten Sie bei der Banküberweisung auf die Entgeltregelung OUR (Auftraggeber zahlt Kosten): Kosten in Europa bis Costa Rica übernimmt der Auftraggeber inklusive anfallender Spesen durch Zwischenbanken. Bei Amadeus S.A. muss der Gesamtrechnungsbetrag einlangen, andernfalls müssen Fehlbeträge leider nachgefordert werden.

 

3. Leistungs- und Preisänderungen

Für ATA sind die vertraglich vereinbarten Leistungen laut Buchungsbestätigung bindend. ATA behält sich jedoch vor - aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren und erheblichen Gründen - Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von ATA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, zu ändern, soweit dies den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Der Reisende wird über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mindestens 4 Monate, kann ATA den Gesamtreisepreis um bis zu 5% erhöhen, wenn damit nachweisbaren, nach Vertragsabschluss konkret eingetretenen Erhöhungen der Beföderungskosten, den Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Kosten Nationalparkeintritte, Flughafen- oder Sicherheitsgebühren, etc.) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf diesen Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

Der Kunde wird unverzüglich über eine Erhöhung des Reisepreises informiert, jedoch mindestens 30 Tage vor Reiseantritt.

Bei Erhöhungen von über 5% des Gesamtreisepreises oder der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten.

Der Reisende hat diese Rechte gegenüber ATA unverzüglich nach Kenntniss der Änderungserklärung schriftlich geltend zu machen.

 

4. Rücktritt/Kündigung und Umbuchungen durch den Reisenden

Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung (aus Beweisgründen in schriftlicher Form empfohlen) bei ATA.

Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ATA pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist sehr empfehlenswert!

Der Ersatzanspruch berechnet sich nach der Nähe des Rücktrittzeitpunkts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn und beträgt pro Reiseteilnehmer:

 

Individualreisen

HOCHSAISON
1. November bis 30. April / Juli und August 
(ausser Peak Season)

Tage vor Reiseantritt

Prozent des Reisepreises

30 - 15 Tage

50%

14 Tage - Reiseantritt

90%

NEBENSAISON
Mai und Juni / 1. September bis 31. Oktober

Tage vor Reiseantritt

Prozent des Reisepreises

20 - 8 Tage

50%

7 Tage - Reiseantritt

90%

PEAK SEASON
Weihnachtswoche, Neujahrswoche, Osterwoche

Tage vor Reiseantritt

Prozent des Reisepreises

45 Tage - Reiseantritt

90%


Gruppenreisen mit 10 und mehr Zimmern

HOCHSAISON
1. November bis 30. April / Juli und August 
(ausser Peak Season)

Tage vor Reiseantritt

Prozent des Reisepreises

45 - 21 Tage

50%

20 - 15 Tage

75%

14 Tage - Reiseantritt

90%

NEBENSAISON
Mai und Juni / 1. September bis 31. Oktober

Tage vor Reiseantritt

Prozent des Reisepreises

30 - 15 Tage

50%

14 - 8 Tage

75%

7 Tage - Reiseantritt

90%

PEAK SEASON

Weihnachtswoche, Neujahrswoche, Osterwoche

Tage vor Reiseantritt

Prozent des Reisepreises

60 - 45 Tage

50%

44 - 30 Tage

75%

29 Tage - Reiseantritt

90%

 

Wichtige Bemerkung zu den Punkten 2 und 4:

Einzelne Leistungsträger haben unterschiedliche Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, besonders in der Peak Season und an Feiertagen. Diese werden im Angebot gesondert erwähnt.

 

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Sollte der Reisende einzelne Leistungen seiner Reise wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, wird sich ATA bei den Leitungsträgern um Erstattung derselben bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unherhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn Reiseteilnehmer eine andere als die reservierte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderungsart wählen, bzw. auf die vermittelten Leistungen ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine Rückerstattung.

 

6. Gewährleistung

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. ATA kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ATA kann Abhilfe in der Weise schaffen, daß eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewußt wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber ATA oder deren Vertretern zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Unterläßt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind deswegen Minderungs- und vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn ATA keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde ATA hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von ATA verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

 

7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ATA geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Im eigenen Interesse des Reisenden sollte die Meldung per E-Mail erfolgen. Maßgeblich hierfür ist der Eingang bei ATA. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

 

8. Haftung von ATA

ATA ist Koordinator und Mittler von Leistungen dritter Leistungsträger in Costa Rica, Nicaragua und Panama (Unterkunftsbetriebe; Land-, Wasser-, und Lufttransporte; freiberufliche Reiseleiter; Veranstalter von Aktivitäten aller Art usw.). ATA haftet für die professionelle Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, vor allem bezüglich Eignung, Einhaltung geltender Bestimmungen und Gesetze. ATA haftet daher nicht für die vermittelten Leistungen der Drittunternehmen, soweit ATA kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in der Auswahl derselben vorzuwerfen ist.

ATA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung jeder Reise, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und die vertraglich vereinbarte Erbringung der Reiseleistungen laut Reservierungsbestätigung.

 

9. Rücktritt und Kündigung durch ATA

ATA kann vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn

- die Reisedurchführung wegen unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Epidemien, Krisen). In dieser Situation verrechnet ATA die bis zum Rücktritt tatsächlich angefallenen Kosten. Eine vollständige Rückerstattung des Reisepreises ist nicht möglich, lediglich die von den beteiligten Leistungsträgern nicht verrechneten Kosten können angerechnet werden. Eventuell anfallende Mehrkosten trägt der Kunde.

- Wenn ATA vor Reisebeginn von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen erfährt, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen. Insofern gilt Punkt 4 „Rücktritt/Kündigung und Umbuchungen durch den Reisenden“ der Vereinbarungen.

- wenn der Reisende nach Reisebeginn die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch ATA  nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die fristlose Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen einer Reise laut Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Trotz einer Kündigung durch ATA besteht weiterhin der Anspruch auf den Reisepreis, jedoch unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen.

 

10. Pass-, Gesundheits- und Einreisevorschriften

Jeder Reiseteilnehmer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise notwendigen Bestimmungen und Formalitäten (u.a. Pass-, Einreise-, Visa-, Impf-, Gesundheits-, Devisen und Zollbestimmungen) und ggf. gültige Fahrzeug-Führerscheine. Alle Konsequenzen, besonders die Zahlung von Reiserücktrittskosten, aus der Nichterfüllung dieser Vorschriften gehen zu seinen Lasten, wie auch die Zahlung von Zusatzkosten, die ATA daraus erwachsen.

 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner der vorgenannten Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der weiteren Bestimmungen zur Folge.

 

12. Diverses

Die Informationen zu körperlichen Anforderungen für Aktivitäten, wie z.B. Wandern, erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Dies, weil solche Informationen nicht nur subjektive Einschätzungen sind, sondern auch stark von unvorhersehbaren äusseren Umständen, insbesondere Wetterbedingungen, abhängen.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Basis des Vertrags- und Rechtsverhältnisses zwischen dem Kunden und ATA sind die rechtlichen Bestimmungen der Republik Costa Rica.

Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen ATA ist San José, Costa Rica.

Für Klagen von ATA gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden massgebend.

 

14. Zielgebietsagentur

Die gebuchte Reise wird von Amadeus Travel Agency S.A. (kommerzieller Name Amadeus Travel) veranstaltet:

Postadresse:

Apdo 16-3009

40401 Santa Barbara de Heredia, Costa Rica

Costa Rica


Besucheradresse:

Barrio Betania

40401 Santa Barbara de Heredia, Costa Rica

 

Letzte Aktualisierung: 11.02.2022

Wir danken all unseren Gästen herzlich, die wir seit 1994 in der schönsten Zeit des Jahres - ihrem wohlverdienten Urlaub - betreuen durften. Bei der Ausarbeitung der Reiseprogramme für Gruppen und Individualreisende, der Auswahl unserer lokalen Servicepartner und dem Wohlbefinden unserer Gäste setzen wir auf bestmögliche Qualität. Seit der Gründung von Amadeus Travel sind wir dem nachhaltigen Tourismus als einziger zukunftsfähiger Tourismusform verpflichtet. Dies setzen wir u.a. mit sozialem Engagement, dem Besuch und der Unterstützung privater und staatlicher Naturschutzgebiete sowie der Schulung unseres Teams und der erfahrenen, lizenzierten Reiseleiter um.